Berufshaftpflicht für Ärzte
Minimiert das Risiko finanzieller Verluste durch Schadensersatzklagen im Heilwesen.
Synonyme Begriffe
In der Branche und im Internet werden die Tarife entweder Berufshaftpflicht, Arzthaftpflicht oder auch Heilwesenhaftpflicht genannt.
Was ist eine Berufshaftpflicht für Ärzte?
Vor Fehlern ist keiner gefeit, doch auch im Gesundheitswesen kann sich der Mediziner / medizinische Fachkraft vor den damit verbundenen finanziellen Verlusten schützen. Zudem will man auch seine berufliche Existenz schützen, im Falle einer Schadenersatzklage.
Dies ist eine speziell für das Heilwesen entwickelte Haftpflichtversicherung für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheken und Heilnebenberufe.
Die Besonderheiten und Belange werden hier individuell berücksichtigt für diese Berufsgruppe.
Typische Schäden
Körperliche Verletzungen, Krankheiten, psychische Leiden, finanzielle Verluste oder andere Schäden, die direkt mit der medizinischen Behandlung oder dem Versäumnis eines medizinischen Fachpersonals zusammenhängen.
Die Berufshaftpflichtversicherung tritt ein, um den geschädigten Parteien Schadensersatz zu leisten und die finanziellen Folgen des Schadens zu decken. Dies kann beispielsweise die Deckung von medizinischen Kosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder andere Arten von Entschädigungszahlungen umfassen, die den geschädigten Parteien zustehen.
Wer oder was ist geschädigt?
Du haftest dafür, im Falle du oder deine Mitarbeiter schuldhaft einen Schaden verursachen. Das kann schnell existenzbedrohend sein und teuer noch dazu.
Eine Berufshaftpflichtversicherung begleicht Schadensersatzansprüche, die berechtigt sind und gegen dich gestellt werden und das bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Unberechtigte Ansprüche versucht deine Versicherung für dich abzuwehren und übernimmt neben der Schadensabwicklung in der Regel auch die Kosten für die Rechtsverteidigung.
Mögliche Zusatzbausteine
Deckung medizinische Behandlungen im Ausland:
Diese Erweiterung bietet Schutz für medizinische Behandlungen und Haftungsansprüche, die im Ausland entstehen
Datenschutz- und Cyber-Haftpflicht:
Deckung für Haftungsansprüche im Zusammenhang mit Datenschutzverletzungen, Cyberangriffen oder dem Verlust von vertraulichen Patientendaten
Strafrechtsschutz:
Schutz vor den Kosten im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen oder Verfahren, die aus beruflichen Pflichtverletzungen resultieren können
Schlüsselverlust:
Deckung für Kosten im Zusammenhang mit dem Verlust von Praxisschlüsseln, elektronischen Zugangscodes oder anderen Sicherheitsvorkehrungen
Mögliche Zusatzbausteine
Berufshaftpflicht für angestellte Mitarbeiter:
Schutz für angestellte Mitarbeiter oder Praktikanten, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten Schäden verursachen
Erweiterte Deckung für alternative Behandlungsmethoden:
Dies umfasst Deckung für alternative Behandlungsmethoden wie Homöopathie, Akupunktur oder Osteopathie
Deckung für medizinische Beratung und Telemedizin:
Schutz für Haftungsansprüche im Zusammenhang mit medizinischer Beratung per Telefon, Videoanruf oder andere Fernkommunikationsmittel
Deckung für Ehrenamtstätigkeiten:
Schutz für ehrenamtliche Tätigkeiten im medizinischen Bereich außerhalb der regulären Praxisarbeit
Pflicht zum Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung beim zuständigen Zulassungsausschuss
Möchtest du dich als Arzt niederlassen, so verlangt der Zulassungsausschuss seit Inkrafttreten des § 95e SGB V im Jahr 2021 eine Versicherungsbescheinigung nach § 113 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz.
Das bedeutet, dass der Versicherungsvertrag bereits vorher bestehen muss, eine vorläufige Deckungszusage reicht hier nicht aus.
Die Versicherungsbescheinigung muss folgende Punkte enthalten:
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die Versicherungssumme (hier gelten gesetzliche Mindestsummen z. T. je nach Landesregelung)
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die gesetzliche Grundlage, auf der die Versicherungspflicht beruht
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die wesentlichen Eckpunkte des Vertragsinhalts
Den Nachweis zu erbringen haben u. a.:
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Ärzte und Psychotherapeuten
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Berufsausübungsgemeinschaften und medizinische Versorgungszentren, sowie die dort angestellten Ärzte, die an einer vertragsärztlichen Versorgung beteiligt sind.
Um nicht unnötig Zeit zu verlieren ist es deshalb ratsam, sich bei der Praxisgründung frühzeitig um die passende Berufshaftpflichtversicherung zu kümmern.
Mir ist es schon öfters passiert, dass eine Police einen Tag vor der Sitzung des Zulassungsausschusses erstellt werden musste. Das ist weder für mich als Versicherungsmakler noch für den Arzt ein stressfreier Start in die neue Praxis.
Versicherungsschutz auch im Ruhestand?
Auch nach Beendigung der Tätigkeit können gegen den Arzt Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden. Das ist dann der Fall, wenn die ursächliche Behandlung noch vor Beendigung der Tätigkeit erfolgte, der gesundheitliche Schaden aber erst später eingetreten ist.
Auch bei gelegentlichen ärztlichen Tätigkeiten ist Versicherungsschutz notwendig über die Berufshaftpflicht.
Ärztliches Restrisiko
Bei Erste-Hilfe-Leistungen, Notfallbehandlungen oder ärztlichen Freundschaftsdiensten im Bekannten- und Freundeskreis haftest du genauso wie als Arzt in deiner Praxis – auch im Ruhestand.
Somit ist eine Police, die das ärztliche Restrisiko versichert, lebenslang empfehlenswert.
Die Tarife sind meist sehr günstig und können auch mit einer Privathaftpflicht kombiniert werden.