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Private Krankenvollversicherung

Krankenversicherung für nicht gesetzlich Versicherte 

Was ist eine Private Kranken(voll)versicherung?

Die private Krankenversicherung (PKV) ist eine alternative Form der Krankenversicherung, die von privaten Versicherungsunternehmen angeboten wird und eine breitere Palette von Leistungen sowie individuelle Tarife bietet, im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

 

Zum Stand 12/ 2023 sind in Deutschland ca. 8,7 Mio. Menschen in der PKV versichert.  

Wer kann eine PKV abschließen? 

  • Selbstständige  

  • Studenten 

  • Beamte 

  • Angestellte mit einem Verdienst von mehr als 69.300€ Brutto im Jahr (Stand 2024) 

Einschränkung bei der Annahme 

Nicht jeder der will, kann sich privat versichern.

 

​In der privaten Krankenversicherung wird beim Antragsaufnahme der Gesundheitszustand des Antragstellers abgefragt und geprüft.

 

Werden die Voraussetzungen aufgrund einer oder mehrerer bestehender Erkrankungen nicht erfüllt, lehnt der Versicherer den Antrag ab oder er vereinbart einen individuellen Mehrbeitrag, auch Risikozuschlag genannt. 

Gängige Leistungen 

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bekommst du als Versicherter die vertraglich vereinbarten Leistungen. Eine Regelversorgung wie in der GKV gibt es hier nicht.

  • Arztbesuche: Honorare für Fachärzte, Allgemeinmediziner und Spezialisten
     

  • Krankenhausaufenthalte: Kosten für Behandlungen, Operationen, Unterbringung und Pflege im Krankenhaus
     

  • Medikamente: Erstattung von Kosten für verschriebene Medikamente
     

  • Zahnbehandlungen: Zahnersatz, Zahnreinigung, Behandlung von Zahnproblemen
     

  • Medizinische Behandlungen: Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und andere rehabilitative Dienstleistungen
     

  • Sehhilfen: Brillen, Kontaktlinsen und Augenoperationen
     

  • Vorsorgeuntersuchungen: Kosten für regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen und Screenings
     

  • Alternative Medizin: Erstattung von Kosten für alternative Behandlungsmethoden wie Homöopathie oder Akupunktur (je nach Versicherungstarif)

Gesetzliche Krankenversicherung vs. Private Krankenversicherung 

Die gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet, jeden aufzunehmen. Die Höhe des Beitrags ist zudem gesetzlich geregelt, mit einem Prozentsatz des Einkommens und unabhängig vom Gesundheitszustand oder Alter. Somit ist jeder Bürger ausreichend medizinisch versorgt.  

Die private Krankenversicherung entscheidet selbst, wen sie aufnimmt oder ablehnt. Eine Ablehnung aufgrund schwerer Vorerkrankungen oder Risikozuschläge auf den Beitrag sind möglich. Somit ist bei einem guten Tarif die bestmögliche medizinische Vorsorge gegeben. 

Eine Ausnahme gibt es allerdings durch die sogenannte Beamtenöffnungsaktion, die Möglichkeit für Beamte und andere Angehörigen des öffentlichen Dienstes den Wechsel von ihrer aktuellen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung zu erleichtern. 

Auch in der Abrechnungsart gibt es Unterschiede. In der GKV wird mit Fallpauschalen abgerechnet, und zwar direkt zwischen Arztpraxis und Krankenkasse. In der PKV wird abgerechnet, was tatsächlich an Behandlung erfolgt ist und du erhältst die Rechnung selbst und reichst diese der PKV ein.  

 

Beitragsbemessung

Der Beitrag hängt nicht wie in der GKV vom Einkommen ab, sondern vom Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Antragsstellung und den Leistungen für welche man sich entscheidet, sowie vom Alter.  

Familienmitglieder können nicht kostenlos mitversichert werden. 

Je jünger und fitter man ist, desto niedriger kann der Beitrag sein. Vorerkrankungen führen meist zu Risikozuschlägen im Beitrag. 

Ist die gesetzliche oder die privat Krankenversicherung besser? 

Da mit der Beitragserhöhung im Alter zu rechnen ist, sollte eine (zu Beginn) geringe Beitragshöhe keine Motivation für eine PKV geben – das stellt sich langfristig oft als Milchmädchenrechnung dar.

 

Passt dein Verdienst zu einem PKV Beitritt, dann sollten die Leistungen der PKV und ggf. die aufwändigeren und damit kostenintensiveren Behandlungen und Medikament als Vorteil im Vordergrund stehen.  

Beitragserhöhungen der gesetzlichen Krankenkasse

Graphik Beitragserhöhung der gesetzlichen Krankenkasse seit 1970

Quelle: Sparteninfo Private Krankenversicherung, Deutscher Maklerverbund

Beitragserhöhungen 

Die Beiträge in beiden Systemen, GKV und PKV, steigen ähnlich der Inflation.  

Die PKV stieg mit durchschnittlich 2,8% in den letzten 10 Jahren, die GKV mit 3,4%.

 

Die PKV ist also sogar Beitrags-stabiler als die GKV. Trotzdem muss jeder PKV versicherte sich, am besten zusammen mit seinem Versicherungsmakler, Gedanken machen, wie er die Beiträge im Alter finanziert.  

Gibt es Möglichkeiten um die Beiträge zu senken bzw. zu refinanzieren? (Teil 1)

Passive Beitragsreduktionen im Alter (automatisch)

1. Wegfall 10%tiger Zuschlag 

Ab dem 61. Lebensjahr reduziert sich der Beitrag zum Krankheitskostentarif automatisch um 10 %, da der gesetzliche Zuschlag entfällt. 

2. Wegfall Krankentagegeldtarif

Zu Rentenbeginn wird kein Krankentagegeld mehr benötigt und die Beiträge entfallen auch hier.  

3. Beitragszuschuss

der gesetzlichen Rentenversicherung für Rentner.

Hast Du Anspruch auf die gesetzliche Rente, kannst du einen steuerfreien Zuschuss (§3 Nr. 14 EStG) in Höhe von rund 50 % des nach der Rente zu bemessenden gesetzlichen Krankenversicherungsbeitrages vom Rentenversicherungsträger beantragen (§249a SGB V).

Dies kompensiert teilweise den Wegfall des Arbeitgeberzuschusses.

 

Die Pflegeversicherung ist nicht zuschussfähig. 

Gibt es Möglichkeiten, um die Beiträge zu senken bzw. zu refinanzieren? (Teil 2)

Aktive Beitragsreduktionen im Alter  

1. Beitragsentlastungstarif

über die private Krankenversicherung inkl. Arbeitgeberzuschuss für Angestellte

2. Basis/Rurüprente

mit erheblichem Steuervorteil 

3. Direktversicherung für Angestellte zuzüglich Arbeitgeberzuschuss

4. Privatrente um den Beitrag auch schon vor 67 aktiv zu senken  

Hierfür ist immer eine ausführliche Beratung notwendig, um ein individuelles Konzept gemeinsam zu entwickeln, es umzusetzen und während der Vertragsdauer des Vertrags zu kontrollieren und bei Bedarf neu auszurichten.  

Passiert hier ein Fehler in der Kalkulation sind die Konsequenzen groß und eine Korrektur ist nach Rentenbeginn extrem schwierig! 

PKV-Beitrag während Mutterschutz und Elternzeit? 

Während des Mutterschafts- und Elternzeit muss der Beitrag zur PKV weiterhin gezahlt werden, es gibt keine Möglichkeit der Beitragsfreistellung für diese spannende Phase.

 

Es gibt Tarife, welche während einer Elternzeit günstiger werden. 

Gesundheitszustand ‘einfrieren’ mit einer Anwartschaftsversicherung 

Es gibt kleine oder große Anwartschaften. 

Sie beziehen sich auf Optionen innerhalb einer privaten Krankenversicherung (PKV), die es ermöglichen, den Versicherungsschutz vorübergehend zu reduzieren oder auszusetzen, ohne die Versicherung komplett zu kündigen.  

Arbeitslosigkeit in der Privaten Krankenversicherung 

  • Wenn jemand Arbeitslosengeld (ALG I) erhält, wird er automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert (siehe §5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). 
     

  • Wenn jemand seit mindestens fünf Jahren in einer privaten Krankenversicherung (PKV) ist, kann er einen Antrag stellen, um von der Versicherungspflicht befreit zu werden. Stattdessen erhält er einen Zuschuss zur PKV in Höhe der Beiträge für die GKV.  
     

  • Ab dem 56. Lebensjahr bleiben die Versicherten in der PKV. Ein Wechsel ist nur sehr eingeschränkt möglich. 
     

Tipp:  

Wenn du wieder berufstätig bist, bleib Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), unabhängig davon, wie lange du arbeitslos warst.

 

Bist du freiwillig versichert, kannst du später ohne neue Gesundheitsfragen zurück in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln, indem du eine Anwartschaft abschließt. 

Flexibilität durch Anwartschaft

Sowohl kleine als auch große Anwartschaften bieten Flexibilität für Versicherte, die vorübergehend finanzielle Engpässe haben oder vorübergehend keine Leistungen benötigen, aber ihren Versicherungsschutz langfristig aufrechterhalten möchten.  

Die Gesundheitsprüfung für die Anwartschaften ist dieselbe wie für die Aufnahme in die PKV selbst. 

Für die Anwartschaft wird ebenfalls ein Beitrag fällig. 

Gesundheitszustand ‘einfrieren’ mit einer Anwartschaftsversicherung 

Es gibt kleine oder große Anwartschaften.  

Sie beziehen sich auf Optionen innerhalb einer privaten Krankenversicherung (PKV), die es ermöglichen, den Versicherungsschutz vorübergehend zu reduzieren oder auszusetzen, ohne die Versicherung komplett zu kündigen.   

Große Anwartschaft
‘Einfrieren’ des Gesundheitszustandes und des Alters

Im Gegensatz dazu ermöglicht dir eine große Anwartschaft, den gesamten Versicherungsschutz vorübergehend auszusetzen, normalerweise für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren.

Während dieser Zeit zahlst du keine Beiträge und es besteht kein Versicherungsschutz für jegliche medizinische Behandlungskosten.

 

Diese Option wird oft gewählt, wenn du vorübergehend keinen Bedarf an Versicherungsschutz hast, aber die Möglichkeit offenhalten möchtest, später wieder in den vollen Versicherungsschutz zurückzukehren, ohne neue Gesundheitstests absolvieren zu müssen.

Kleine Anwartschaft
‘Einfrieren’ des Gesundheitszustandes

Bei einer kleinen Anwartschaft kannst du für einen begrenzten Zeitraum, typischerweise bis zu fünf Jahren, bestimmte Leistungen der Krankenversicherung aussetzen.

 

Während dieser Zeit zahlst du keine Beiträge und behältst deinen Versicherungsschutz für die ausgesetzte Leistung bei.

 

Nach Ablauf der kleinen Anwartschaftszeit kannst du die ausgesetzten Leistungen wieder aktivieren und die regulären Beitragszahlungen werden fortgesetzt. 

Vergleich ambulante Leistungen, gesetzliche und private Krankenvollversicherung 

Gesetzliche Krankenversicherung

  • Alle Patienten haben ein gemeinsames, festes Budget für Behandlungen und Medikamente.
     

  • Wenn dieses Budget erschöpft ist, werden keine weiteren Behandlungen durchgeführt und keine weiteren Medikamente verschrieben. 
     

  • Dies führt dazu, dass Behandlungen auf das nächste Quartal verschoben werden und lange Wartezeiten für die Patienten entstehen. 

Private Krankenversicherung 

  • Es besteht keine Budgetierung für Behandlungen und Medikamente. 
     

  • Der Arzt wird somit für jede Behandlung vergütet und kann unbegrenzt Medikamente verschreiben. 
     

  • Es besteht keine Einschränkung in der Versorgung und Arzttermine können kurzfristig vereinbart werden. 

Wechsel von der PKV in die GKV möglich? 

Kann etwas holprig sein und unterschiedlich für Angestellte oder Selbstständige.

Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist nach Erreichen des 56. Lebensjahres nur noch begrenzt möglich.

 

Für alle Personen unter 56 Jahren gelten folgende Möglichkeiten: 

  • Angestellte mit einem Verdienst unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG, 2020: 62.550€) werden automatisch in der GKV pflichtversichert. 
     

  • Selbstständige, die von ihrer selbstständigen Tätigkeit in ein Angestelltenverhältnis wechseln und dabei unterhalb der JAEG verdienen, werden automatisch in der GKV pflichtversichert. 
     

  • Bei Arbeitslosigkeit erfolgt automatisch eine Pflichtversicherung in der GKV

     

Tipp für Angestellte:  

Durch eine betriebliche Altersvorsorge oder die Reduzierung der Arbeitszeit kann das Gehalt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) gesenkt werden. 

Tipp für Selbständige:  

Selbstständige, die keinen Arbeitgeber finden, haben die Möglichkeit, ihr Gewerbe aufzugeben und sich arbeitslos zu melden. 

Graphik Beitragsentlastungstarif

Graphik Beitragsentlastungstarif in der Privaten Krankenversicherung

Quelle: Sparteninfo Private Krankenversicherung, Deutscher Maklerverbund

Beitragsentlastungstarif 

Eine weitere Option, um im Rentenalter die Krankenversicherungsbeiträge möglichst niedrig zu halten, sind Beitragsentlastungstarife. Du zahlst dabei bis zum Rentenalter einen höheren Beitrag an deine Krankenversicherung. 

Vorteile: 

  • Arbeitnehmer, die den Höchstzuschuss des Arbeitgebers noch nicht ausgeschöpft haben, erhalten 50 Prozent der Beiträge vom Arbeitgeber bezahlt. 
     

  • Die eingezahlten Beiträge werden während der Ansparphase verzinst, und es fällt keine Abgeltungssteuer an. 
     

  • Da es sich um eine Beitragsentlastung zum Rentenbeginn handelt und nicht um eine Auszahlung, ist sie steuerfrei. 
     

  • Niedrigere Beiträge 

Demographierücklage 

Seit dem Jahr 2000 haben private Krankenversicherer eine Altersrückstellung gebildet, die als Demografierücklage dient.

Rechnerisch könnten mit dieser Rücklage alle Leistungen in ihrem heutigen Umfang über einen Zeitraum von 8,9 Jahren finanziert werden. 

Im Gegensatz dazu beträgt die Rücklage in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im selben Zeitraum nur 25 Milliarden Euro, was ungefähr 1,5 Monatsausgaben entspricht. 

Graphik zur Demographierücklage

Graphik Beitragsentlastungstarif

Quelle: Sparteninfo PKV, Deutscher Maklerverbund - Rücklagen in MDR/EUR, Stand 31.12.2016, Quelle GDV)

Rechnungs- oder Behandlungsdatum - Arztrechnungen

Wenn ein Arzt eine Rechnung erstellt oder dies durch eine Verrechnungsstelle erledigen lässt, müssen folgende Positionen zwingend enthalten sein:

 

  • Diagnose

  • Faktor

  • Gebührenziffer

  • Datum der Behandlung.

Das Datum der Behandlung ist ausschlaggebend für die Zuordnung in das richtige Kalenderjahr bei der eingereichten Rechnung, auch falls der Kunde seine Krankenversicherung gewechselt hat.

Beispiel

Behandlung am 28.12.2023

Rechnungsstellung am 04.01.2024

--> Rechnung muss bei der Versicherung, welche zum 28.12.2023 bestand, für das Jahr 2023 eingereicht werden.

Sind mehrere Datums von Behandlungen zusammengefasst aufgeführt, muss anteilig aufgeteilt werden. Hatte man in dieser Zeit einen Wechsel der Versicherungsgesellschaft, muss man bei beiden Versicherungen diese Rechnung anteilig einreichen.

Bei Zahnärzten und Kieferorthopäden und Krankenhausaufenthalts-Rechnungen verhält es sich gleich. 

Rechnungs- oder Behandlungsdatum -
Rezept

Im Gegensatz zu ärztlichen Leistungen spielt hier nicht das Datum der Verordnung oder das Abholungsdatum des Rezepts beim Arzt eine Rolle.

 

Ausschließlich das Bezahldatum des Medikaments ist relevant.

 

Medikamente, Brillen und Hilfsmittel werden dem Jahr der Rechnungsstellung zugeordnet (Abholung und Bezahlung in der Apotheke, beim Optiker oder im Sanitätshaus)

Beispiel

Du holst ein Medikament mit Rezept am 31.12. ab, bezahlst auch gleich, aber das Medikament muss bestellt werden und kann erst im neuen Jahr abgeholt werden. Dann wird auch noch für das Kalenderjahr vom 31.12. abgerechnet.

Würdest du erst bei Abholung bezahlen, fiele es ins neue Kalenderjahr.

Bestellst du über den Jahreswechsel hinweg eine Brille, bezahlst einen Teil im Vorjahr und den restlichen Teil im aktuellen Jahr, muss diese Rechnung aufgeteilt werden auf die beiden Kalenderjahre.

Dies ist besonders relevant, wenn eine Selbstbeteiligung oder Beitragsrückerstattung eine Rolle spielt.

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