Taugt Riester Rente für einen Arzt? Klares NEIN – weder früher noch heute.
Ein Beispiel einer ungewöhnlichen Sparkassenberatung...
In den letzten Jahren hat die Riester-Rente zunehmend an Akzeptanz verloren. Zu viel Bürokratie, zahlreiche Fehler bei den Zulagenbuchungen und ein hoher Verwaltungsaufwand haben zu ihrer Unbeliebtheit beigetragen. Dennoch stellt sie beispielsweise für kinderreiche Familien eine attraktive Option dar.
Die Sparkasse hat ein ganz neues Riester-Klientel entdeckt: niedergelassene Ärzte. Einer dieser Ärzte war nicht überzeugt und ist zu uns gewechselt – zurecht wie wir finden.
Bei der Überprüfung des Vermögens und der Altersvorsorge des Arztes entdeckte ich zwei Fondssparpläne der DEKA:
Einen „normalen“ auf ein Mischfondskonzept mit 800 Euro monatlich und einen zweiten, der tatsächlich eine DEKA Investment Riester-Rente mit einem Beitrag von 300 Euro war. In der jährlichen Wertmitteilung fanden sich KEINE Zulagen und auch im Steuerbescheid war KEIN Steuervorteil verzeichnet. Dabei sind dies genau die Vorteile einer Riester-Rente.
Der Grund dafür:
Ein niedergelassener Arzt ist gar nicht anspruchsberechtigt, da er seine Rentenbeiträge in das berufsständische Versorgungswerk seines Bundeslandes einzahlt.
Der Berater in der Sparkasse, welcher die Verträge damals vermittelt hat, ist inzwischen nicht mehr im Haus, ebenso wie sein Nachfolger und dessen Nachfolger. Gemeinsam mit dem Kunden entschieden wir daher, den Vertrag zu kündigen und den Rückkaufswert neu und zielgerichtet anzulegen.
Um steuerliche Vorteile für die Altersvorsorge zu nutzen, schlossen wir eine Basisrente mit einem monatlichen Beitrag von 300 Euro ab. Parallel dazu wurde eine Privatrente bis zum Endalter von 85 Jahren mit einem monatlichen Beitrag von 700 Euro abgeschlossen.
Die Kombination der beiden Vertragsarten bieten folgende Vorteile:
Aus der Privatrente kann jederzeit und nach Kundenwunsch ein größerer Geldbetrag entnommen oder eine Rente gebildet werden. Somit kann der Traum einer evtl. früheren Verrentung umgesetzt werden. Bei allen anderen Verträgen muss der Arzt warten bis er 65 Jahre alt ist oder länger - so auch beim Versorgungswerk. Sollte das Kapital der Privatrente in der Rentenphase nur teilweise benötigt werden, und das ist in der Praxis oft der Fall, wird das restliche Vermögen im gleichen Vertrag weiter verwaltet und bleibt jederzeit verfügbar. Ganz nach Bedarf. So können größere Reisen, Anschaffungen parallel zur Rente umgesetzt werden. Das Kapital kann, wenn es nicht benötigt wird, in aller Ruhe arbeiten. Im Einzelfall ermöglicht dies sogar die Steuerlast zu reduzieren durch das Halbeinkünfteverfahren.
Die Basisrente bietet dem Arzt optimalen Steuervorteil. In Abstimmung mit dem Steuerbüro kann so die Steuerlast reduziert werden. Die Altersvorsorge wird durch eine mtl. Rente ergänzt , die Steuerrückerstattung steht nach dem Steuerbescheid des jeweiligen Jahres sofort zur Verfügung und kann u.a. in die Privatrente reinvestiert werden.
Riesiger Mehrwert durch passende Rente für niedergelassenen Arzt:
Beiträge für die Basisrente können jedes Jahr steuerlich geltend gemacht werden --> Reduzierung der Einkommenssteuer.
Die persönlichen Wünsche nach einer langfristigen, stabilen Vermögensanlage und der Option der Frühverrentung sind mittels der Privatrente umgesetzt.
Die falsch beratene Riester-Rente ist nicht mehr existent.
Mehr Infos unter www.moissl.info, 0151 / 614 01 346 und christof@moissl.info
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