Ein Privatier ist eine Person, die finanzielle Unabhängigkeit erlangt hat und ihren Lebensunterhalt aus Einkünften aus Kapitalvermögen erzielt.
Langfristiger Vermögensaufbau sowie mittelfristige Geldanlage machen dies möglich.
Vorgabe / Status quo des Kunden im Alter von 50 Jahren: Privater Vermögensaufbau:
Berufliche Tätigkeit im Angestelltenverhältnis sollte mit 60 Jahren enden
Finanzierung der Lebensphase zwischen 60 und 67 Jahren als Privatier
Lebensmittelpunkt möchte er ab diesem Zeitpunkt in einem europäischen Land haben
Einkommen aus dem aktuellen Angestelltenverhältnis bei einem deutschen Arbeitgeber erlaubte eine hohe mtl. Sparrate. Diese sollte zur Bildung einer frei verfügbaren Geldanlage verwendet werden
ortsunabhängige Vermögensanlage
Rücklagen für Krankheit und Altersvorsorge
jederzeitige Verfügbarkeit, Zuzahlungs- und Entnahmemöglichkeiten
flexible Verrentung auch vor dem gesetzlichen Rentenalter
Unabhängigkeit von Schicht* 1 und 2, welche immer einer Abhängigkeit von der deutschen Sozial- und Steuergesetzgebung beinhalten
Unsere konzeptionelle Lösung
Beitragsfreistellung Riesterrente um die Sparrate freizubekommen
Ablöse eines bestehenden Privatkredits aus bestehenden Anlagen, somit wird eine weitere Sparrate zum Vermögensaufbau frei
Sparrate von über 1200€ wird in eine ETF basierte Privatrente investiert mit einem konservativen Mischfonds als Basis-Invest, weltweite Aktien, Tech-Aktien sowie Edelmetallen im Portfolio.
Übrige freie Mittel aus Bausparguthaben und Tagesgeldkonto werden als Zuzahlung in die Privatrente eingezahlt.
Durch die Option des Entnahmeplans kann zwischen 60 und 67 eine mtl. Rente gebildet werden um die Lebensphase als Privatier zu finanzieren.
Ab 67 kann dann die gesetzliche Rente, Riesterrente und Betriebsrente abgerufen werden. Die Rente aus der Privatrente wird eingestellt da sie ab jetzt zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten nicht mehr notwendig ist.
Das dann noch übrige Kapital verbleibt in der Privatrente und dient als Rücklage für Krankheit oder der Finanzierung größerer Reisen und Anschaffungen.
Sollte bis zum Lebensende das Kapital nicht verbraucht werden, kann es erbschaftssteuerfrei an ein Kind übertragen werden.
*3-Schichten-Modell
Schicht 1: Basis-Versorgung,
Schicht 2: Zusatz-Versorgung
Schicht 3: Private Vorsorge
Das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge entstand im Jahr 2005 mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) und löste das bis dahin geltende 3-Säulen-Modell durch die Darstellung aus Sicht der jeweiligen Regeln zur Besteuerung ab.
Heute lassen sich die Begriffe aber auch häufig als Synonym finden. Die Zuordnung zur jeweiligen Schicht zeigt an, wie die Altersvorsorgeprodukte in der jeweiligen Schicht steuerlich behandelt werden.
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