Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Durch den Arbeitgeber unterstütze Altersvorsorge seines Angestellten
Was ist eine betriebliche Altervorsorge?
Die bAV bietet dir als Arbeitnehmern die Möglichkeit, zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung für das Alter vorzusorgen und zwar durch die Unterstützung des Arbeitgebers. Dieser bietet verschiedene Modelle der Altersvorsorge an.
Die bAV ist besonders attraktiv, da sie steuerliche Vorteile und unter bestimmten Voraussetzungen auch staatliche Förderungen bietet.
Formen der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland
1. Direktversicherung
Der Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab.
Die Beiträge werden entweder vom Arbeitgeber allein oder gemeinsam mit dem Arbeitnehmer gezahlt.
Diese Form ist besonders einfach und bietet dir eine sichere Rentenzahlung im Alter. Sie kommt in der Praxis am häufigsten zum Einsatz.
2. Pensionskasse
Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird.
Die Beiträge werden oft vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam finanziert. Im Rentenalter erhältst du als Arbeitnehmer eine lebenslange Rente aus der Pensionskasse.
3. Pensionsfonds
Pensionsfonds bieten eine flexible und kapitalmarktorientierte Form der Altersvorsorge. Sie investieren die Beiträge der Arbeitnehmer in verschiedene Anlageformen, um eine möglichst hohe Rendite zu erzielen.
Pensionsfonds können höhere Renditen erwirtschaften, unterliegen jedoch auch dem Risiko von Wertschwankungen.
4. Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die vom Arbeitgeber finanziert wird. Sie hat keine Versicherungsaufsicht und ist nicht insolvenzgeschützt, bietet jedoch durch die Rückdeckung mit Versicherungen eine hohe Sicherheit.
Im Rentenalter erhalten die Arbeitnehmer eine Einmalzahlung oder eine Rente.
5. Direktzusage (Pensionszusage)
Bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer im Rentenalter eine bestimmte Leistung zu zahlen.
Diese Form bietet hohe Flexibilität, da die Zusagen individuell gestaltet werden können. Sie ist jedoch auch mit höheren Risiken für den Arbeitgeber verbunden.
Deine Vorteile für dich als Arbeitnehmer
Steuervorteile
Beiträge zur bAV sind in bestimmten Grenzen steuerfrei und sozialabgabenfrei.
Zusätzliche Altersvorsorge
Ergänze deine gesetzliche Rente durch eine betriebliche Altersvorsorge und sichere dir deinen Lebensstandard im Alter.
Attraktive Konditionen
Profitiere von den günstigen Konditionen, die Arbeitgeber und Versorgungseinrichtungen aushandeln.
Arbeitgeberunterstützung
Dein Arbeitgeber beteiligt sich an den Beiträgen und übernimmt administrative Aufgaben.
Nutze die betriebliche Altersvorsorge und schaffe eine solide Grundlage für eine sichere und sorgenfreie Zukunft. Sprich mit deinem Arbeitgeber und lass dich individuell beraten!
Wichtige Eckdaten der betrieblichen Altersvorsorge seit 2019
Seit 2019 gibt es bedeutende Änderungen und Verbesserungen in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in Deutschland. Diese betreffen insbesondere die Pflicht des Arbeitgebers, sich an der bAV zu beteiligen, was die Attraktivität dieser Vorsorgeform erheblich gesteigert hat.
Wichtigste Eckdaten die du kennen solltest
Gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss seit 01.01.2019
Arbeitgeber sind verpflichtet, einen Zuschuss von 15 % der umgewandelten Entgeltanteile zur bAV beizusteuern, wenn sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparen. Diese Regelung gilt zunächst für neu abgeschlossene bAV-Verträge.
Ausweitung auf Bestandsverträge seit 01.01.2022
Die Zuschusspflicht gilt auch für bereits bestehende bAV-Verträge. Dies bedeutet, dass auch Arbeitnehmer, die bereits vor 2019 eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen haben, in den Genuss des Arbeitgeberzuschusses kommen.
Steuerliche Förderung (Höchstgrenze)
Steuerfreie Beiträge
Im Jahr 2024 können Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei eingezahlt werden.
Die mtl. Beitragsbemessungsgrenze für 2024 beträgt
- 7.550 Euro in den alten Bundesländern
- 7.450 Euro in den neuen Bundesländern
Dies entspricht einem jährlichen Betrag von 90.600 Euro (alte Bundesländer) bzw. 89.400 Euro (neue Bundesländer).
Alte Bundesländer: 8 % von 90.600 Euro = 7.248 Euro jährlich
Neue Bundesländer: 8 % von 89.400 Euro = 7.152 Euro jährlich
Sozialabgabenfreie Beiträge
Beiträge zur bAV sind bis zu 4 % der BBG sozialabgabenfrei. Auch hier orientieren sich die Werte an den aktuellen Beitragsbemessungsgrenze:
Alte Bundesländer: 4 % von 90.600 Euro = 3.624 Euro jährlich
Neue Bundesländer: 4 % von 89.400 Euro = 3.576 Euro jährlich
Praxistipp
Bei der Produkt- und Anbieterauswahl zur betrieblichen Altersvorsorge ist eine möglichst hohe Flexibilität empfehlenswert.
Die heutige Arbeitswelt ist weniger planbar, Jobwechsel sind fast überall an der Tagesordnung. Damit muss auch die An- und Abmeldung der betrieblichen Altersvorsorge störungsfrei funktionieren.
Ist der Anbieter aber nicht flexibel und kann z.B. eine Beitragserhöhung nicht umsetzen muss u.U. ein zusätzlicher Vertrag abgeschlossen werden, welcher erneute Kosten und in den Betrieben einen erhöhten Verwaltungsaufwand verursacht.
Das muss nicht sein. Wir verwenden Anbieter die sowohl eine überdurchschnittliche Rendite, als auch eine maximale Flexibilität in der Vertragsgestaltung ermöglichen.