Risikolebensversicherung
Lebensversicherung, die durch Einmalzahlung den Hinterbliebenen finanzielle Sicherheit bietet, wenn der Versicherungsnehmer während der Laufzeit der Police stirbt
Was ist eine Risikolebensversicherung?
Im Gegensatz zu anderen Lebensversicherungsarten, wie beispielsweise der Kapitallebensversicherung, enthält die Risikolebensversicherung keinen Sparanteil oder Kapitalaufbau.
Stattdessen zahlt der Versicherer im Todesfall des Versicherungsnehmers eine zuvor festgelegte Versicherungssumme an die benannten Begünstigten aus.
Diese Summe kann verwendet werden, um finanzielle Verpflichtungen wie Hypotheken, Darlehen oder laufende Kosten zu decken und den Hinterbliebenen einen finanziellen Puffer zu bieten.
Die Prämien für eine Risikolebensversicherung sind im Allgemeinen niedriger als für andere Lebensversicherungsarten, da sie ausschließlich für den Todesfallschutz bestimmt sind und keinen Sparanteil enthalten.
Beitragsbemessung
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Alter, berufliche Tätigkeit und Body-Mass-Index
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Gefährliche Hobbies wie z. B. Motorradfahren
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Höhe und Verlauf der Versicherungssumme
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Verzwei- oder Dreifachung als Raucher (auch E-Zigarette)
Tipp:
Du giltst bei vielen Gesellschaften als Nichtraucher wenn du mehr als ein Jahr rauchfrei bist. Solltest du mit dem Rauchen wieder anfangen, bist du zur Meldung verpflichtet.
Muss die Leistung im Todesfall versteuert werden?
Einkommenssteuer
Die Auszahlung einer Risikolebensversicherung unterliegt grundsätzlich nicht der Einkommenssteuer.
Erbschaftssteuer
Grundsätzlich fällt auf die Auszahlung einer Risikolebensversicherung Erbschaftsteuer an.
Ob und in welcher Höhe, hängt von der Art der Vertragsgestaltung, der Höhe der Versicherungsleistung und vom jeweiligen Freibetrag der Erbschaftssteuer ab.
Freibetrag zwischen Ehepartnern: 500.000 €
Freibetrag bei Kindern: 400.000 €
Freibetrag Unverheiratete: 20.000 € !
Bei einer Überkreuzversicherung fällt keine Erbschaftssteuer an.
Graphik zur Überkreuzversicherung
Quelle: Sparteninfo Risikolebensversicherung, Deutscher Maklerverbund
Vorteil einer Überkreuzversicherung?
Als Paar versichert man sich am besten gegenseitig für eine erbschaftssteuerfreie Todesfallsumme.
Nachversicherungsgarantie
Bei bestimmten Ereignissen kann der Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden.
Somit ist je nach Lebenssituation ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz gegeben.
Typische Ereignisse sind
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Heirat
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Geburt eines Kindes
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Gründung einer Selbständigkeit
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Scheidung
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Kauf oder Erwerb einer Immobilie
Nahezu alle Anbieter haben die Nachversicherungsgarantie in ihren aktuellen Tarifen berücksichtigt.
Mögliche Zusatzbausteine
Auszahlung der Versicherungsleistung bei schwerer Erkrankung
Der Versicherer leistet bereits einen Teil oder die ganze Versicherungssumme wenn aus der Diagnose hervorgeht, dass die versicherte Person an der Erkrankung voraussichtlich innerhalb eines Jahres verstirbt.
Verlängerungsoption
Bei neueren Tarifen kann der laufende Vertrag vor Ende der Laufzeit auf Wunsch ohne erneute Gesundheitsprüfung verlängert werden.
Ändert sich der Bedarf des Kunden ist diese Option sehr wertvoll.
Schadensbeispiele
Beispiel 1
Ein Kunde erkrankt an Bauchspeicheldrüsenkrebs. Um die Familie zu versorgen, wurde weit vor Erkrankungsbeginn eine Risikolebensversicherung abgeschlossen mit der Option der vorzeitigen Leistungsauszahlung bei schwerer Erkrankung.
Durch Nutzung der Option der vorzeitigen Leistungsauszahlung konnte die Familie durch eine Teilauszahlung noch eine gemeinsame USA Reise machen, der Vater ist 2 Monate später verstorben.
Die restliche Leistung wurde an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Schadensbeispiele
Beispiel 2
Ein Familienvater mit 4 Kindern verstirbt Mitte 40 an Herzversagen.
Durch die Auszahlung der Versicherungsleistung kann die
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eigengenutzte Immobilie entschuldet werden
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für jedes Kind eine Vermögensanlage in ETFs durch eine Einmalzahlung umgesetzt werden
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die Witwe wird durch den Restbetrag finanziell versorgt und kann um die Lebenshaltungskosten zu erwirtschaften nur 15 h Teilzeit arbeiten. Somit hat sie genügend Zeit um sich um die Kinder zu kümmern.