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Private Haftpflichtversicherung

Missgeschicke passieren, schadet man damit anderen muss man dafür gerade stehen – sagt auch das deutsche Gesetz. Vor finanziellen Folgen schützt Sie dann die Privat-Haftpflichtversicherung. 

Versicherungs Bild - Christof Moissl Versicherungsmakler

Erster eigener Vertrag, wichtigste Versicherung

Die Privathaftpflichtversicherung einer der ersten Verträge die man im Normalfall nach der Ausbildung oder dem Studium abschliesst. Davor ist man bei den Eltern mitversichert. Die Bandbreite einer Privathaftpflicht ist enorm, ob Schäden im Privatleben, im Sport, im Beruf, im Verkehr, als Fußgänger oder Radfahrer.  

Ja, denn angesichts der möglichen Leistungen, welche sie übernehmen kann kostet Sie fast nichts. 

Gängige Missgeschicke 

Schäden an Personen

z. B. Fahrradfahrer übersieht Fussgänger

Schäden an fremdem Eigentum

z. B. das Zerbrechen der teuren Vase

Vermögensschäden

z. B. Kosten für Reparaturen oder medizinische Behandlungen

Mietsachschäden 

z. B. das versehentliche Zerbrechen eines Fensters in einer gemieteten Wohnung

Schäden durch deliktunfähige Kinder oder Haustiere

z. B. wenn ein jüngeres Kind die Autotüre ins Nachbarfahrzeug donnert 

Schäden durch grobe Fahrlässigkeit

hochwertige Versicherungspolicen können auch Schäden abdecken, die durch grobe Fahrlässigkeit (z.B. eine rote Ampel überqueren)  verursacht werden. Wir empfehlen und vermitteln so oft es geht Policen, in denen die grobe Fahrlässigkeit versichert ist

Rechtsschutz

z. B. Deckung von Anwaltskosten und Gerichtskosten im Zusammenhang mit einem Haftpflichtanspruch

Statt günstig auf Qualität achten 

Auf dem Markt gibt es daher auch eine grosse Auswahl an Tarifen. Ob extrem günstig (hier darf jeder entscheiden ob er an der richtigen Stelle Geld spart) oder auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten als Rentner, Familienoberhaupt, als Single.  

 

Neben dem passenden Anbieter und Tarif ist auch ein weicher Faktor von enormer Bedeutung:

Die Qualität der Schaden- und Vertragsbearbeitung beim Versicherer.  

Top Anbieter sind ohne lange Warteschleife erreichbar, melden sich zügig nach der Schadenmeldung, geben kurz Bescheid, welche Angaben und Dokumente noch fehlen und entscheiden schnell und fair über die Regulierung, oft schon 1-2 Tage nach Eingang des Schadens.

 

Wir bieten Ihnen nur Versicherer an, welche diese Kriterien erfüllen. Trotzdem sind die Prämien für jeden bezahlbar.   

Ausschlüsse 

Manche Schadensszenarien sind oft ausgeschlossen, z. B. vorsätzlich herbeigeführte Schäden.  

Bestimmte Hobbies, wie Jetski fahren, Drohnen fliegen oder auch Reiten, sind standardmäßig oft ausgeschlossen. Geben Sie ihre Hobbies deswegen unbedingt an, um die passendste Versicherung empfehlen zu können. 

Versicherungspflicht 

In einigen Ländern ist eine private Haftpflichtversicherung vorgeschrieben oder dringend empfohlen. In Deutschland gilt eine gesetzliche Haftpflicht. 

Was ist eine Forderungsausfalldeckung 

Zwar haben die meisten Menschen eine private Haftpflichtversicherung, doch was passiert, wenn der Schadensverursacher diesen Versicherungsschutz nicht hat und einfach nicht zahlen kann?  

Glück gehabt wenn Ihre Versicherung eine Forderungsausfalldeckung beinhaltet oder einfach bereits gut vom Versicherungsmakler beraten?  

Wie auch immer – der entstandene Schaden wird von der eigenen Versicherung  beglichen und der Versicherer versucht auf eigene Rechnung das Geld vom Schädiger zurück zu bekommen. 

Schadensbeispiele 

Die 5 jährige Tochter schlägt die Autotüre beim Aussteigen aus dem elterlichen Auto an das Nachbarfahrzeug. 1800€ Schadenhöhe.  

Durch eine besondere Deckungserweiterung ist der Schaden über die Privathaftpflicht versichert. Der Versicherer übernimmt die Reparaturkosten und die Kosten für das Mietfahrzeug. 

 

Durch Unachtsamkeit stößt ein Kunde das Handy eines Bekannten aus dessen Hand. Das Handy fällt zu Boden und hat einen Displaybruch. Durch die im Haftpflichtvertrag enthaltene Neuwerterstattung bekommt der Geschädigte ein Ersatzdisplay nicht zum Zeitwert wie eigentlich gesetzlich geregelt, sondern zum Neuwert erstattet.  

 

Der Kunde leiht sich beim Nachbarn eine Handkreissäge aus um Bretter zuzuschneiden. Aufgrund fahrlässiger Bedienung des Geräts wird das Sägeblatt und der Motor der Säge zerstört. Der Geschädigte erhält aufgrund einer Zusatzklausel, in der geliehene bewegliche Sachen versichert sind, die Kosten für die Anschaffung einer neuen Handkreissäge erstattet.  

Porsche 911 mit einer verkratzen Autotür
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